Psychotherapeutische Praxis Elena Lindinger
 

Honorar

Abrechnung & Zahlungsfrist
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten aufnehmen. Allerdings besteht aufgrund der Kassenzulassung primär ein Versorgungsauftrag für gesetzlich Versicherte. In jedem Fall wird geraten innerhalb der telefonischen Sprechzeiten einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen.

Privatleistungen rechne ich direkt mit Ihnen ab. Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen sind nicht Vertragspartner. Eine mögliche Kostenerstattung betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Da private Krankenkassen unterschiedliche Regelungen bezüglich ihrer Leistungserbringung haben, sollten Sie sich bei Unklarheiten vor Behandlungsbeginn an Ihre Krankenkasse wenden, um den Umfang der Kostenübernahme abzuklären. In der Regel werden die Kosten einer Psychotherapie aber auch von den privaten Krankenkassen (anteilig) übernommen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kostenübernahme unter dem Satz der gesetzlichen Krankenkassen liegt, so dass mit einer Zuzahlung Ihrerseits zu rechnen ist. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu begleichen – unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass weitere Termine nur vergeben werden können, wenn keine offenen Rechnungen vorliegen.

Aktuell können wir keine Privatpatienten oder Selbstzahler aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Absage- und Ausfallregelung
Psychotherapeutische Termine werden individuell vereinbart und exklusiv für Sie reserviert. Da kurzfristig frei werdende Termine in der Regel nicht anderweitig vergeben werden können, gilt folgende Regelung:

  • Termine müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
  • Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben wird ein Ausfallhonorar von 70,00 € berechnet.
  • Bei gesetzlich Versicherten kann das Ausfallhonorar nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden und ist selbst zu tragen.
  • Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Absage zu unseren Geschäftszeiten (z. B. telefonisch oder per E-Mail).
  • Die verbindlichen Regelungen werden zu Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
  • Neue und weitere Termine werden ausschließlich während der telefonischen Sprechzeiten wie unter Terminvereinbarung beschrieben neu vergeben.


Psychologische Beratung
Wenn Sie an keiner behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden, sondern neue Impulse für eigenes Denken und Verhalten erhalten möchten, können Sie als Selbstzahler Coaching oder Supervision in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Das Honorar lehnt sich an die GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) an.